TINCON Köln 2024 | 25. April 2024, Pattenhalle, Ehrenfeld

Sprecher*innen

Christoph Hebbecker

Staatsanwalt Fachstelle Cybercrime

Foto von Christoph Hebbecker

Christoph Hebbecker ist Staatsanwalt bei der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW. Dort wird unter anderem wegen Hass und Hetze im Netz ermittelt und sichergestellt, dass Hate Speech nicht einfach nur gelöscht, sondern auch strafrechtlich verfolgt wird. Christoph konzentriert sich dabei vor allem auf die Projekte "Verfolgen statt nur Löschen" und „Wer hetzt, verliert“, in denen Medienunternehmen und Vereine aus der Fußballbundesliga mit Strafverfolgern erfolgreich zusammenarbeiten.

Q&A: Achtung, Internet-Polizei: Wie weit darfst du online gehen?

Dickpics versenden, Cybergrooming, Hatespeech, Urheberrechtsverletzung sind nur einige Beispiele auf einer langen Liste von Straftaten, die zwar im Internet passieren, mit denen sich Täter*Innen aber im Real Life strafbar machen.

Wisst ihr, wann euch ein Meme in den Knast bringen kann, oder ihr für ein Like Strafe zahlen müsst?

Ab wann macht man sich im Netz strafbar? Wie wird ermittelt und welche Strafen können folgen? Christoph Hebbecker ist ein auf Hate Speech spezialisierter Staatsanwalt und kann euch alle diese Fragen und noch mehr in seinem Talk beantworten.

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